Bürgergeld: Einkommen, Zuverdienst & Freibeträge einfach erklärt

18. Februar 2025

Viele Bürgergeld-Empfänger fragen sich: Wie viel darf ich dazuverdienen? Welche Freibeträge gibt es? Hier erfahren Sie, wie Ihr Einkommen angerechnet wird und welche Freibeträge gelten.

Darf ich mit Bürgergeld Geld verdienen?

Ja! Bürgergeld kann auch mit eigenem Einkommen bezogen werden, wenn dieses nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Damit sich Arbeit lohnt, gibt es Zuverdienstgrenzen und Freibeträge, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Welche Freibeträge gibt es?

Bagatellgrenze: Einnahmen bis 50 € pro Monat bleiben anrechnungsfrei.
Ehrenamt: Aufwandsentschädigungen sind bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei.
Schüler- & Studentenjobs: Werden nicht mehr angerechnet.
Ausbildungsfreibetrag: Höher als bei früherem Hartz IV.
Elterngeld: Bis zu 300 € bleiben anrechnungsfrei.

Anrechenbares Einkommen beim Bürgergeld

Das Jobcenter berücksichtigt u. a.:
Lohn aus Arbeit (selbstständig oder angestellt)
Mieteinnahmen (außer zur Deckung eigener Wohnkosten)
Unterhalt für Kinder & Partner
Kapitaleinkünfte & Renten (z. B. Verletztenrente)
Einmalige Einnahmen (z. B. Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlung)

Nicht angerechnetes Einkommen

Bestimmte Einnahmen bleiben unberücksichtigt, z. B.:
Erbschaften (seit 1. Juli 2023)
Blindengeld & Pflegegeld
Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst (bis 250 €)

Fazit

Die Regelungen zum Zuverdienst beim Bürgergeld sind komplex – doch mit den richtigen Freibeträgen können Sie Ihr Einkommen optimieren.

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