Bürgergeld: Welche Mehrbedarfe gibt es?
18. Februar 2025
Neben dem Regelsatz und den Wohnkosten können Bürgergeld-Empfänger zusätzliche Leistungen für besondere Lebenssituationen erhalten – den Mehrbedarf. Hier erfährst du, wer Anspruch hat und wie hoch die Unterstützung ausfällt.
Was ist Mehrbedarf?
Mehrbedarf deckt zusätzliche Kosten, die über die normalen Lebenshaltungskosten hinausgehen. Dazu gehören:
✔ Schwangerschaft & Geburt (z. B. Babyausstattung, Kleidung)
✔ Alleinerziehende (höhere Kosten für Kinderbetreuung)
✔ Behinderung (Assistenz, Hilfsmittel)
✔ Medizinische Ernährung (z. B. bei Diabetes)
✔ Warmwasser (wenn es dezentral erzeugt wird)
Wer hat Anspruch auf Mehrbedarf?
Bestimmte Personengruppen können Mehrbedarf zusätzlich zum Bürgergeld erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Höhe der Mehrbedarfe
Schwangerschaft: Ab der 13. Woche → 17 % der Regelleistung
Alleinerziehende: Bis zu 60 % der Regelleistung (abhängig von Kinderanzahl & Alter)
Behinderte: 35 % der Regelleistung, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezogen werden
Ernährung: Bei medizinischer Notwendigkeit (individuelle Berechnung)
Warmwasser: Wenn mit Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt
Zusätzliche Einmalleistungen
Einmalige Kosten sind nicht im Regelsatz enthalten, können aber übernommen werden für:
✔ Erstausstattung der Wohnung
✔ Erstausstattung für Kleidung (Schwangerschaft & Geburt)
✔ Mehrtägige Klassenfahrten (werden in voller Höhe übernommen)
Fazit
Mehrbedarfe bieten finanzielle Entlastung in besonderen Lebenslagen. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch haben, und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag!
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