Anerkennung von Wohnungskosten – Urteil LSG Berlin-Brandenburg

25. April 2023

Das Sozialgericht Berlin hat in dem Urteil mit dem Aktenzeichen L 32 AS 1888/17 entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für eine Unterkunft in voller Höhe übernehmen muss, wenn es keine andere angemessene Wohnung gibt und die Wohnung auch nicht zu teuer ist. In dem Fall ging es um eine Frau aus Syrien, die mit ihrem Mann und ihren Kindern in einer Wohnung lebt, die das Jobcenter als unangemessen ansieht und deshalb nur einen Teil der Miete übernehmen wollte. Die Frau hatte gegen diese Entscheidung geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Das Jobcenter hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat nun entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft in voller Höhe übernehmen muss, da es keine andere angemessene Wohnung für die Familie gibt und die Wohnung auch nicht zu teuer sei. Das Gericht hat damit klargestellt, dass das Jobcenter bei der Berechnung der angemessenen Kosten für eine Wohnung auch die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigen muss.

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