Zustimmung des Bundesrates zur „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024“

16. Februar 2024

Die Verordnung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, sieht eine Anpassung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe vor, einschließlich einer Erhöhung des Bürgergeldes um durchschnittlich 12 Prozent für mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher.

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer neuen Berechnungsmethode für das Bürgergeld, die neben Preisen und Löhnen nun auch die aktuelle Inflation berücksichtigt, um die Leistungen inflations- und krisenfester zu machen. Die Anpassung der Regelbedarfe erfolgt in zwei Stufen: Zunächst erfolgt eine Basisfortschreibung mit einem Mischindex, der zu 70 Prozent die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Anschließend erfolgt eine ergänzende Fortschreibung, die die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt.

Den Berechnungen liegt ein fester gesetzlicher Rahmen zugrunde, der keinen Spielraum für Abweichungen zulässt. Der deutliche Anstieg der Regelbedarfe ist vor allem auf die hohen Preissteigerungsraten bei Lebensmitteln zurückzuführen, die bei der Berechnung der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung stärker ins Gewicht fallen als beim allgemeinen Verbraucherpreisindex.

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