Jobcenter darf nicht vorschreiben, wer Elterngeld beantragt – Gericht stoppt Rückforderung von Bürgergeld

28. August 2025

Elterngeld und Bürgergeld: Wer entscheidet über den Antrag?

In einem aktuellen Fall versuchte ein Jobcenter, einer Bürgergeld-beziehenden Mutter vorzuschreiben, welcher Elternteil Elterngeld beantragen soll. Das Jobcenter forderte zudem bereits ausgezahltes Bürgergeld zurück, da die Mutter selbst das Elterngeld beantragt hatte. Das Gericht entschied jedoch, dass das Jobcenter nicht berechtigt ist, die Wahl des antragstellenden Elternteils zu beeinflussen und die Rückforderung unzulässig ist.

Rechtliche Grundlagen: Elterngeld und Bürgergeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes zur finanziellen Unterstützung erhalten. Es wird unabhängig vom Bezug anderer Sozialleistungen gewährt. Das Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

Die Anrechnung des Elterngeldes auf das Bürgergeld erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wobei bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Das Jobcenter darf jedoch nicht beeinflussen, welcher Elternteil das Elterngeld beantragt, da dies eine persönliche Entscheidung der Eltern ist.

Gerichtsurteil: Rückforderung des Bürgergeldes unzulässig

Das Gericht stellte klar, dass die Rückforderung des Bürgergeldes durch das Jobcenter unrechtmäßig war. Die Entscheidung, welcher Elternteil das Elterngeld beantragt, liegt allein bei den Eltern und darf nicht vom Jobcenter beeinflusst werden. Zudem wurde betont, dass die Rückforderung gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstößt, da die Mutter keine Pflichtverletzung begangen hatte.

Handlungsempfehlung

Eltern, die Bürgergeld beziehen und Elterngeld beantragen möchten, sollten sich nicht vom Jobcenter unter Druck setzen lassen, welcher Elternteil den Antrag stellt. Im Falle von Rückforderungen oder anderen Unstimmigkeiten ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Sie haben Fragen zur Anrechnung von Elterngeld auf das Bürgergeld oder zu Rückforderungen durch das Jobcenter? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und individuell.

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