Jobcenter dürfen vorläufige Bürgergeld-Bescheide nicht rückwirkend aufheben

28. August 2025

Ein aktueller Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (Az. L 6 AS 188/25 B ER) vom 15. Mai 2025 stellt klar: Jobcenter dürfen vorläufige Bürgergeld-Bescheide nicht rückwirkend aufheben. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Leistungsbeziehenden erheblich und setzt klare Grenzen für die Verwaltungspraxis der Jobcenter.

Rechtlicher Hintergrund: Vorläufige Bescheide gemäß § 41a SGB II

Vorläufige Bescheide werden erlassen, wenn bestimmte Umstände, wie schwankendes Einkommen oder fehlende Unterlagen, eine abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch verzögern. § 41a SGB II regelt, dass solche Bescheide lediglich vorläufige Zahlungen ermöglichen, um den Lebensunterhalt der Betroffenen sicherzustellen. Eine Rücknahme dieser Bescheide mit Wirkung für die Vergangenheit ist laut Gesetz nicht vorgesehen.

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts

Im vorliegenden Fall hatte ein Jobcenter einen vorläufigen Bescheid rückwirkend aufgehoben und die bereits ausgezahlten Leistungen zurückgefordert. Das Gericht entschied, dass eine solche rückwirkende Aufhebung unzulässig ist. Die Korrektur von Leistungen, die auf einem vorläufigen Bescheid beruhen, darf nur im Rahmen der abschließenden Festsetzung erfolgen. Dies bedeutet, dass das Jobcenter erst nach einer endgültigen Entscheidung über den Leistungsanspruch eine Rückforderung geltend machen kann.

Bedeutung für Leistungsbeziehende

Dieses Urteil schützt Bürgergeld-Empfänger:innen vor plötzlichen Rückforderungen und schafft Rechtssicherheit. Es verhindert, dass Jobcenter bereits ausgezahlte Leistungen ohne abschließende Festsetzung zurückfordern können. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie sich auf die vorläufig bewilligten Leistungen verlassen können, ohne eine rückwirkende Rücknahme befürchten zu müssen.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie von einer rückwirkenden Aufhebung eines vorläufigen Bescheids betroffen sein, empfiehlt es sich, rechtzeitig Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und unrechtmäßige Rückforderungen abzuwehren.

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